1. Ehrenmitgliedschaft, Ehrenpräsident
Die Ehrenmitgliedschaft kann Personen verliehen werden, die sich besondere Verdienste um das Schach in Sachsen-Anhalt erworben haben. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Präsidiums durch den Landesverbandstag mit Dreiviertelmehrheit ernannt. Besonders verdiente ehemalige Präsidenten können in gleicher Weise zum Ehrenpräsidenten ernannt werden.

2. Ehrennadeln
2.1 Die goldene Ehrennadel kann Personen verliehen werden, die sich um das Schach in Sachsen-Anhalt durch erfolgreiche langjährige (über 30 Jahre) organisatorische Tätigkeit, durch herausragende schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks- oder Vereinsebene des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt (nachfolgend LSV genannt) verdient gemacht haben. Die Verleihung beschließt der Hauptausschuss des LSV mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die für die Ehrung vorgesehene Person kann an der Abstimmung nicht teilnehmen.
2.2 Die Ehrennadel in Silber kann Personen verliehen werden, die sich durch langjährige organisatorische Tätigkeit (über 20 Jahre) oder durch besondere schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks- oder Vereinsebene des LSV verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
2.3 Die bronzene Ehrennadel kann Personen verliehen werden, die sich durch langjährige organisatorische Tätigkeit (über 10 Jahre) oder durch besondere schachliche Leistungen auf Landes-, Bezirks- oder Vereinsebene des LSV verdient gemacht haben. Die Verleihung erfolgt durch das Präsidium mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

3. Ehrungen von Trainern und Übungsleitern
Jährlich erfolgt eine Ehrung von drei verdienstvollen Trainern bzw. Übungsleitern mit einer Urkunde und einem Sachpräsent. Grundlage der Würdigung und Ehrung sind das Engagement für das Kinder- und Schulschach und die Leistungen des betreuten
Nachwuchsbereiches. Vorschlagsberechtigt sind insbesondere der Vorstand der Landesschachjugend und die Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.

4. Ehrenurkunde
Das Präsidium kann mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten natürliche oder juristische Personen mit der Ehrenurkunde des LSV auszeichnen, die sich durch außerordentliche Leistungen für den LSV verdient gemacht haben.

5. Verfahren
5.1 Das Präsidium setzt einen Ausschuss ein, der die Anträge überprüft und mit einer schriftlichen Stellungnahme an den Präsidenten weiterleitet. Er kann auch selbst Vorschläge erarbeiten.
5.2 Vorschläge von Mitgliedern des Landesschachverbandes, des Präsidiums des LSV, der Gremien der Schachbezirke, der Vorstand der Landesschachjugend, der Vereine und von Schulen müssen der Geschäftsstelle des LSV zugeleitet werden.
5.3 Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie über die Verleihung von Ehrennadeln wird jeweils eine Urkunde ausgestellt.

 

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