vom 19. September 2020

1. Diese Honorarordnung gilt für Honorarvereinbarungen des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt e.V. (LSV) bei Maßnahmen im Bereich des Leistungssports und für Mitwirkende im Rahmen der Aus- und Weiterbildung.

2. Für Trainingslehrgänge gelten folgende Höchstsätze:

A-Trainer 16,00 EUR/Stunde 80,00 EUR/Tag
B-Trainer 14,00 EUR/Stunde 70,00 EUR/Tag
C-Trainer 12,00 EUR/Stunde 60,00 EUR/Tag
ohne Lizenz  7,00 EUR/Stunde 35,00 EUR/Tag

3. Für die Turnierbetreuung gelten folgende Tageshöchstsätze:

A-Trainer 80,00 EUR/Tag
B-Trainer 70,00 EUR/Tag
C-Trainer 60,00 EUR/Tag
ohne Lizenz 35,00 EUR/Tag

An spielfreien Tagen wird der volle Tagessatz gezahlt.

4. Die Honorierung von Ferntraining ist pauschal zu vereinbaren. Die unter Ziffer 2 genannten Sätze dürfen dabei nicht um mehr als 30 Prozent überschritten werden.

5. Für Referenten bei Lehrgängen und Seminaren im Bereich der Aus- und Weiterbildung kann maximal ein Honorar (pro Unterrichtseinheit von 45 Minuten) von 40 Euro gezahlt werden. Der Höchstsatz pro Lehrgangstag bei einem Einsatz von mindestens 4 Unterrichtseinheiten beträgt 300 Euro. Die Qualifikation zur Übernahme der Referententätigkeit ist nachzuweisen.

6. Die anfallende Vor- und Nachbereitung ist mit den genannten Sätzen abgegolten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes in der Honorarvereinbarung bestimmt wird.

7. Neben dem Honorar werden die notwendigen Fahrtkosten sowie erforderliche Auslagen erstattet. Bei mehrtägigen Veranstaltungen werden außerdem die Kosten für die notwendige Unterkunft und Verpflegung erstattet. Tagegeld wird nur für den An- und Abreisetag gewährt. Es gelten die Sätze des LSV, die sicham Bundesreisekostengesetz orientieren.

8. Zwischen dem LSV und den betreffenden Trainern und Referenten ist ein Honorarvertrag abzuschließen. Dieser muss den Termin, den Ort, die Stundenzahl die Dauer, den Inhalt der Tätigkeit, den Tages- bzw. Stundensatz, die voraussichtlichen Reisekosten und die steuerliche Behandlung des Honorars regeln.

9. Soweit ein ehrenamtlicher Funktionsträger des LSV in seinem Aufgabenbereich tätig wird, soll kein Honorar gezahlt werden; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Präsidenten. Entsprechendes gilt für hauptamtliche Mitarbeiter des LSV.

10. Diese Honorarordnung tritt am 19. September 2020 in Kraft.

 

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