Vertretungsrichtlinie des Landesschachverbandes Sachsen-Anhalt

1. Zweck
Diese Richtlinie regelt die Vertretungsvollmacht für externe und interne Kassengeschäfte des Landesschachverbandes (im Weiteren LSV genannt). Bestellungen und Angebote sind grundsätzlich nur entsprechend den nachfolgend aufgeführten
Regelungen und Wertgrenzen abzugeben. Die erforderlichen Unterschriften sind einzuholen, auch wenn diese nicht elektronisch übermittelt werden können.
Mailverkehr ist grundsätzlich mit folgendem Zusatz zu versehen:

Landesschachverband Sachsen-Anhalt e. V.
Amtsgericht Stendal, Vereinsnummer 20325

Präsidentin: Claudia Meffert
Vizepräsidenten: Klaus-Dieter Jäschke, Roland Katz, Gert Kleint, Martin Wechselberger
Geschäftsführer I: Michael Zeuner
Geschäftsführer II: Andreas Domaske

Die Unterschriftsproben des Präsidenten, der Vizepräsidenten und des Geschäftsführers liegen in der Geschäftsstelle vor. Die mit einer elektronischen Unterschrift versehenen Schriftstücke sind in der Geschäftsstelle in Kopie zu archivieren.

2. Geltungsbereich
Die Vertretungsrichtlinie gilt für den Landesschachverband Sachsen-Anhalt e.V. und seine Untergliederungen entsprechend.

3. Rechtsgeschäftliche Vertretungsberechtigung
Rechtsgeschäftlich sind neben dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Geschäftsführer die gewählten Funktionäre des Landesschachverbandes, der Landesschachjugend und der Schachbezirke für ihr jeweiliges Aufgabengebiet alleinvertretungsberechtigt. Dasselbe gilt für Turnierleiter der offiziellen Meisterschaftswettkämpfe des Landesschachverbandes zum Zwecke ordnungsgemäßer Durchführung und unter Beachtung nach genannter Wertgrenzen und vorgegebener Budgets.

4. Beantragung und Erteilung von Einzelvollmachten
Weitere Vollmachten bedürfen jeweils der Zustimmung des Hauptausschusses. Sie sollen nur in besonderen Fällen (z.B. Ausrichtung eines LSV-Wettbewerbs) erteilt werden. Der Antrag ist den Mitgliedern des Hauptausschusses mindestens zwei Wochen vor der entsprechenden Hauptausschusssitzung bekannt zu geben.

5. Wertgrenzen
Für die Berechnung der Wertgrenze ist der jeweilige Gesamtumsatz ohne die gültige Mehrwertsteuer maßgebend. Die Funktionäre sind im Rahmen der nachfolgenden Werttabelle berechtigt, unter Beachtung der Finanzordnung, der Anlage der Finanzordnung und der Richtlinie zur Finanzarbeit Aufträge für den Landesschachverband auszulösen, Reisekosten abzurechnen und Auslagen zu erstatten. Sie zeichnen für die sachliche Richtigkeit des Kassengeschäfts verantwortlich. Die Geschäftsstelle,
der die Kontrolle der rechnerischen Richtigkeit obliegt, wird zeitnah informiert.

Wert Präsident Vizepräsident Geschäftsführer Schatzmeister Funktionäre
Turnierleiter
Handlungs-
bevollmächtigter
bis 100 EUR x  x x x x gemäß Vollmacht
bis 500 EUR  x x  x  x    
bis 5.000 EUR  x  x x x    
bis 50.000 EUR  g  g g g    










x = alleine zeichnungsberechtigt
g = in Gemeinschaft zu zweit zeichnungsberechtigt
Der Vizepräsident zeichnet mit dem Zusatz „i. V.“ (in Vertretung), die Übrigen mit „i. A.“ (im Auftrag). Es gilt eine besondere Berechtigung zur Genehmigung von Reisekosten (Punkt 8).

6. Geschäftsführer
Der Geschäftsführer handelt im Rahmen des genehmigten Finanzplanes eigenverantwortlich, insbesondere bei der Bestellung angeforderter Bedarfsgüter (i. e. Bürobedarf, Bücher, CDs, Hard- und Software).

7. Belegwesen
Alle Geschäfte sind möglichst unbar abzuwickeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist der entsprechende Rechnungsbetrag zunächst zu verauslagen und anschließend über das Formular „Auslagenerstattung“ abzurechnen. Der jeweils Verantwortliche prüft eingehende Rechnungen auf sachliche Richtigkeit und gleicht sie mit Auftrag und Lieferung ab. Unrichtigkeiten und fehlende Rechnungsangaben sind auf seine Veranlassung hin zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Reisekostenanträge von Genehmigenden werden vom Präsidenten oder Vizepräsidenten auf sachliche Richtigkeit überprüft. Der Geschäftsführer zeichnet für die korrekte Kontierung, Buchung und Auszahlung. Ihm wird die Vollmacht für das Onlinebanking erteilt.

8. Berechtigung zur Genehmigung von Reisekosten

Funktion Veranstaltungen
Präsident alle
Vizepräsident alle
Schatzmeister alle
Spielleiter Spielleiterausschüsse und Meisterschaften des LSV im Herrenbereich
Frauenwart DLM der Frauen, Meisterschaften des LSV im Damenbereich
Seniorenwart Seniorenturniere des LSV und Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände
Lehrwart Lehrgänge des LSV
Öffentlichkeitsarbeit Einweisungen für Homepage
Vorsitzender Rechtskommission        Sitzungen der Rechtskommission
Breitensport Breitensportveranstaltungen des LSV
DWZ, Passwesen  
Bezirke  
Vorsitzende alle Veranstaltungen auf Bezirksebene
Schatzmeister alle Veranstaltungen auf Bezirksebene
Spielleiter Meisterschaften auf Bezirksebene, Sitzungen der Staffelleiter u.ä.
Schachjugend  
Vorsitzender alle Veranstaltungen der LSJ
Schatzmeister alle Veranstaltungen der LSJ
Spielleiter Meisterschaften der Schachjugend in allen Ebenen