1 Austragungsmodus

1.1. Austragungsform
Die LMM wird als „Verbandsliga Sachsen-Anhalt“, „Landesliga A“ und „Landesliga B“ in einem Rundenturnier mit zentraler Endrunde mit in der Regel 10 Mannschaften an jeweils acht Brettern ausgetragen. Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristete Abweichungen festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der erweiterte Landes-Spielleiterausschuss mit Zustimmung des Präsidiums des LSV.

1.2. Falls zu Beginn keiner der Spieler anwesend ist, verlieren beide Spieler jeweils die gesamte Zeit vom angesetzten Spielbeginn bis zu ihrem Eintreffen.

1.3. Spielansetzung
Der Landes-Spielleiterausschuss legt die Spieltermine und die Spielpaarungen mindestens drei Monate vor Beginn des Spieljahres (s. D-2.1) fest. Sie werden rechtzeitig auf der Homepage des LSV bekannt gegeben. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

Spielverlegungen sollen grundsätzlich vermieden werden. Ein Wettkampftermin kann auf Antrag einer Mannschaft nur verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt, - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist, - der Spielleiter zustimmt. Terminverlegungen müssen spätestens drei Wochen vor dem neuen Termin beim Spielleiter schriftlich zur Genehmigung angemeldet werden. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Es können nur komplette Mannschaftskämpfe verlegt werden, das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist demnach nicht möglich.

Die Punktspiele finden in der Regel samstags/sonntags statt und beginnen in der Regel um 14:00/9:00 Uhr. Die anreisende Mannschaft kann spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu eine Stunde verlegt wird, soweit dafür eine verkehrstechnische Begründung vorliegt und es sich nicht um eine zentrale Endrunde handelt.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Die Verbandsliga und Landesligen setzen sich aus Mannschaften zusammen, die sich im Rahmen des gegliederten Systems der Mannschaftsmeisterschaften des LSV bzw. DSB für diese Spielebene qualifiziert haben. Jeder Verein darf mit höchstens zwei Mannschaften in Liga oder Klassen vertreten sein.

2.2. Mannschaftsaufstellung

2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt über die Internetseite des Landesschachverbandes (Chess League Manager). Die Vereine melden acht Stamm- und bis zu zwölf Ersatzspieler in einer festgelegten Rangfolge. Hierbei darf kein Spieler vor einem anderen Spieler aufgestellt werden, der eine um mehr als 300 Punkte bessere DWZ besitzt (es gilt die am 01.08. des Meldejahres beim DSB im Internet veröffentlichte Liste). Begründete Ausnahmen für Nachwuchsspieler sind beim Landesspielleiter zu beantragen. Spieler ohne DWZ können auf Antrag beim Landesspielleiter eine Sondereinstufung erhalten. Spielen zwei Mannschaften eines Vereins in der Verbandsliga oder Landesliga, so dürfen die Stammspieler der einen Mannschaft nicht in der anderen Mannschaft - auch nicht als Ersatzspieler - gemeldet werden. Ist ein Spieler in beiden Mannschaften als Ersatzspieler gemeldet, so ist er nach seinem ersten Einsatz in einer Mannschaft für die andere nicht mehr spielberechtigt. Als Einsatz gilt auch die reine Namensnennung eines Spielers. Die Rangfolge kann im laufenden Spieljahr (einschließlich eventueller Relegationsspiele) nicht verändert werden. Es kann kein Spieler nachgemeldet werden.

Ein Spieler, der sowohl für mindestens eine Mannschaft auf Landesebene als auch für mindestens eine Mannschaft in einer überregionalen Liga gemeldet wurde, darf pro Saison in höchstens 11 Partien seines Vereins im Männerliga-bereich aufgestellt werden. Bei schuldhaftem Einsetzen eines nicht mehr berechtigten Spielers auf Landesebene wird dies als fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung gewertet (siehe 2.2.4). Es werden stets Einsätze gegen den Spieler geahndet, die ab dem Zeitpunkt des Erreichens der maximalen Partien bei der Mannschaft mit der höchsten Meldenummer ausgetragen wurden. Spieler, die zum Meldeschluss das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Diese Änderung gilt ab Beginn der Saison 2024/25.

2.2.2. Jede Mannschaft besteht aus acht Spielern, von denen mindestens vier zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, wird der Wettkampf für sie mit 0:2 Mannschafts- und 0:8 Brettpunkten als verloren, für den Gegner mit dem umgekehrten Ergebnis als gewonnen gewertet. Die nichtangetretene Mannschaft hat ein Bußgeld von 250 Euro zu zahlen. Bei wiederholtem Nichtantritt gilt Pkt. 6.6. Außerdem sind die Kosten für den Schiedsrichter sowie eventuelle Fahrtkosten des Gegners zu tragen.

2.2.3. Fehlen Spieler einer Mannschaft bei einem Wettkampf, so müssen Ersatzspieler in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Das Offenlassen einzelner Bretter (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist unter Namensnennung der nicht anwesenden Spieler auf dem Spielberichtsbogen zulässig. Das Offenlassen einzelner Bretter nach dem letzten anwesenden Spieler ist auch ohne Namensnennung zulässig. Das Offenlassen von Brettern vor dem letzten anwesenden Spieler wird mit einem - vom Spielleiter zu erhebenden - Bußgeld in Höhe von Brett 1 und/oder 2 jeweils 75 Euro/Brett, Brett 3 und oder 4 jeweils 50 Euro/Brett, Bretter 5 bis 7 jeweils  25 Euro/Brett geahndet. Das Offenlassen von Brettern nach dem letzten anwesenden Spieler ist bußgeldfrei. Die Aufstellung eines Spielers am gleichen Tage (bei Spielverlegung ist der ursprünglich angesetzte Termin maßgebend) in mehreren Mannschaften ist grundsätzlich unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung geht zu Lasten der rangniedrigeren (unterklassigen) Mannschaft.

2.2.4 . Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung für ein Punktspiel wird durch den Verlust aller Brettpunkte ab dem ersten zu tief eingesetzten Spieler für die betreffende Mannschaft und Zuerkennung dieser Punkte - als kampflose Gewinne - an den Gegner geahndet.

2.2.5 . Der Einsatz nicht startberechtigter Spieler wird geahndet durch - Verwarnung der Mannschaft durch den Spielleiter - Erhebung eines Bußgeldes von 25 Euro - Aberkennung der erreichten Brettpunkte dieser Spieler (diese werden dem jeweiligen Gegner - als kampflose Gewinnpunkte - zugesprochen) Hat der unberechtigte Einsatz zu einer fehlerhaften Aufstellung geführt, so tritt die in 2.2.3 festgelegte Regelung ein.

3. Turnierleiter/Schiedsrichter

3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Durchführung der LMM obliegt den Spielleitern der Verbandsliga und der Landesligen.

3.3 Grundsätzlich übernehmen die beiden Mannschaftsleiter die Schiedsrichterfunktion, es sei denn, der Spielleiter entscheidet anders. In dem Fall erfolgt die Kostenübernahme durch den LSV auf der Grundlage der Finanzordnung.

Falls bei einem Streitfall keine Einigung zustande kommt, gilt zunächst die Entscheidung des Mannschaftsleiters der Gastmannschaft. Die unterschiedlichen Standpunkte zur Rechtslage des strittigen Vorfalls sind schriftlich festzuhalten und zusammen mit dem Spielbericht dem Spielleiter zur Entscheidung zuzuleiten.

3.4. Auf Verlangen des Schiedsrichters haben sich Spieler vor dem Wettkampf auszuweisen, sofern an ihrer Identität Zweifel bestehen.

4. Die Rolle des Mannschaftsleiters

Ein Mannschaftsleiter soll die Spieler seiner Mannschaft dazu anhalten, dem Buchstaben und Geist des Punktes “Das Verhalten der Spieler“ der FIDE-Regeln zu folgen. Mannschaftskämpfe sollen besonders im Geist der höchsten Sportlichkeit durchgeführt werden.

Die Aufgaben des Mannschaftsleiters sind:

4.1. Beide Mannschaftsleiter sind gemeinsam Schiedsrichter eines Mannschaftswettkampfes (siehe auch Punkt 3.3.). Ein Mannschaftsleiter ist berechtigt, diese Funktion an einen Spieler seiner Mannschaft zu übertragen, wenn dieser über eine gültige Schiedsrichterlizenz verfügt.

4.2. Über jeden Mannschaftswettkampf ist ein Spielbericht (unter Verwendung vorgedruckter Formulare) anzufertigen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum, die Art des Wettkampfes und die Mannschaftsaufstellungen mit den Namen sowie den in der Mannschaftsmeldung erteilten Rangfolgenummern aller Spieler ausgefüllt sein. Der Gastgeber steht in der linken Spalte. Der Spielbericht ist am Spieltag bis 18 Uhr durch den Gastgeber über die Internetseite des Landes-schachverbandes (Chess League Manager) an den Spielleiter zu melden. Die Originale sind bis Beginn der folgenden Saison aufzubewahren. Die Partien sind durch den Gastgeber elektronisch im PGN-Format zu erfassen und bis 8 Tage nach der Runde an den Spielleiter zu senden. Die Spielleiter können Ausnahmen festlegen. Werden diese Unterlagen zu spät oder unvollständig abgeschickt, wird der Verursacher mit einem Reuegeld von 10 Euro belangt.

4.3. Ein Mannschaftsleiter ist berechtigt, den Spielern seiner Mannschaft zu raten, ein Remis anzubieten oder anzunehmen bzw. aufzugeben. Er muss sich auf eine kurze Information beschränken. Ein Mannschaftsleiter enthält sich ansonsten jeglicher Einmischung in die Partie.

4.4. Falls es offenbar ist, dass Wettkämpfe zwischen Mannschaftsleitern abgesprochen wurden oder in anderer Art und Weise Spielmanipulationen nachweisbar sind, kann der Spielleiter entsprechend LTO Punkt E 3 Strafen verhängen.

5. Titel/Auszeichnungen

Der Sieger der Verbandsliga erhält den Titel "Landesmeister von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.

6. Qualifikation/Ab- und Aufstiegsregelung

6.1. Der Sieger der Verbandsliga erhält die Berechtigung zum Aufstieg in die nächsthöhere Liga (derzeit Oberliga Ost).

6.2. Zwei Mannschaften der Verbandsliga steigen generell ohne Recht auf Teilnahme an Relegationsspielen ab.

6.3. Die durch diese Auf- und Abstiegsregelung freiwerdenden Plätze werden durch die direkt aufsteigenden Meister der zwei Landesligen ersetzt.

6.4. Die Meister der Schachbezirke Dessau und Halle steigen in die Landesligen auf. Aus dem Schachbezirk Magdeburg steigen 2 Mannschaften in die Landesligen auf. Es gilt folgende Auf- und Abstiegsregelung:

Diese Tabelle wird für die Saison 2023/24 auf Grund der Neuordnung der Oberliga-Ost ausgesetzt. Ab der Saison 2024/25 gilt diese Tabelle wieder.

Absteiger aus der
Oberliga
(aus Sachsen-Anhalt)

Absteiger aus der
Verbandsliga

Aufsteiger aus der
Landesliga in die Verbandsliga

Absteiger aus der
Landesliga
0 2 3
besserer Platz 2

3
Abstieg Platz 10,
schlechterer Platz 9

1 2 2 4
Abstieg Platz 9 bis Platz 10
2 3 2 5
Abstieg Platz 9 bis Platz 10
schlechterer Platz 8
3 4 2 6
Abstieg Platz 8 bis Platz 10
Relegation Platz 8
4 5 2 7
Abstieg Platz 8 bis Platz 10
  schlechterer Platz 7

Es findet keine Relegation statt. Die Wertung zwischen den beiden platzierungsgleichen Mannschaften der Landesligen wird wie folgt bestimmt:

  • Erzielte Mannschaftspunkte
  • Erzielte Brettpunkte
  • Berliner Wertung an allen Brettern
  • Bei Gleichheit in allen 3 Wertungen, wird ein Stichkampf gemäß F II - 7.3 ausgetragen.

6.5. Alle Mannschaften haben das Recht, bis zum 31.05. ihren freiwilligen Abstieg zu erklären. Sie steigen anstatt des sportlich besten Absteigers ab. Einzelfallentscheidungen nach diesem Termin bedürfen der 2/3-Mehrheit des Spielleiterausschusses. Fällt diese Mannschaft aus dem Spielbetrieb des Landes heraus, bedarf es der Zustimmung des Bezirksspielleiters, und es dürfen nur noch Mannschaften des gleichen Schachbezirkes den freiwerdenden Platz einnehmen.

6.6 Bei einem Rückzug während der laufenden Saison bzw. 2-maligem Nichtantritt gilt diese Mannschaft als Absteiger in dieser Saison. Außerdem wird ein Bußgeld in Höhe von € 400,00 fällig.

a) Wenn maximal 50 % der Wettkämpfe bereits absolviert wurden, werden alle Ergebnisse dieses Teams aus der Tabelle gestrichen.

b) Wurden bereits mehr als 50 % der Wettkämpfe absolviert, verbleiben die Ergebnisse dieses Teams in der Tabelle enthalten. Die restlichen Begegnungen werden kampflos für den Gegner gewertet.

7. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge

7.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Punktspiel mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

7.2. Bei Gleichheit der Summe der Mannschaftspunkte wird über die Rangfolge entschieden durch
a) die Summe der erzielten Brettpunkte
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander
c) Berliner Wertung aller Wettkämpfe der Saison

Die in DSB-TO H-2.6 getroffenen Festlegungen über die Wertung von kampflosen 8:0-Siegen gelten in vollem Umfang.

7.3. Sollte danach keine Entscheidung um die Platzierungen, die den Auf- oder Abstieg bedeuten, gefallen sein, werden Stichkämpfe durchgeführt. Der Austragungsort sowie die Farbverteilung werden vom Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Unentschieden ausgehende Stichkämpfe werden durch die reziproke Brettwertung ("Berliner Wertung") entschieden. Ergibt sich auch danach Gleichstand, so wird unmittelbar anschließend bei gleicher Mannschaftsaufstellung und unter Farbwechsel ein Stichkampf im Blitzschach  mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug  ausgetragen. Dieser wird gegebenenfalls unter jeweiligem Farbwechsel bis zur Entscheidung wiederholt. Bei mehr als zwei am Stichkampf beteiligten Mannschaften wird ein Rundenturnier ausgetragen; es gelten sinngemäß die gleichen Entscheidungskriterien.

8. Bedenkzeit/Spieldauer

Die Bedenkzeit je Spieler beträgt 100 Minuten für 40 Züge, danach werden für die restlichen Züge bis zum Partieende 50 Minuten pro Spieler hinzugefügt. Jeder Spieler erhält von Anfang an ein Inkrement von 30 Sekunden pro Zug.

9. Kosten/Ausrichtung

9.1. Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Schiedsrichtergebühren, Bußgelder) werden von ihren Vereinen getragen.

9.2. Der gastgebende Verein als Ausrichter seiner Heimspiele ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.

9.3. Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.

9.4. Wenn sich kein Ausrichter findet wird/werden die letzte Runde/letzten Runden dezentral durchgeführt.

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1. Austragungsmodus
1.1. Die LSchnellEM wird als offenes Turnier in sieben Runden nach Schweizer System an einem Tag ausgetragen. In Abhängigkeit von Teilnehmerzahl und DWZ-Unterschied der Teilnehmer kann das beschleunigte Schweizer System angewendet werden.

1.2. Es gelten die Schnellschachregeln der FIDE.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des LSV bzw. DSB unabhängig von Alter oder Geschlecht.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Turnierleitung wird einem dafür qualifizierten Schiedsrichter durch den Spielleiterausschuss übertragen, der gegebenenfalls durch Turnierhelfer des Ausrichters unterstützt wird.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß E 2.1 gebildet und befugt.

4. Titel/Auszeichnungen
Der Sieger erhält den Titel "Sieger der offenen Schnellschachmeisterschaft von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Der/die bestplatzierte Teilnehmer/in aus dem Bereich des LSV erhält den Titel "Schnellschachmeister/in von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die jeweils drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation
Die Landesmeister und gegebenenfalls die Nächstplatzierten aus dem Bereich des LSV (s. Qualifizierungs-schlüssel des DSB für das jeweilige Jahr) sind für die Teilnahme an den Deutschen Schnellschachmeister-schaften (DSEM) bzw. Deutschen Schnellschachmeisterschaften der Frauen (DSEM-F) qualifiziert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Bei Punktgleichheit wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Buchholzwertung (1 Streichwert)
b) die Sonneborn-Berger-Wertung
c) Anzahl Gewinnpartien
d) Anzahl Schwarzpartien
e) Anzahl Schwarzsiege

6.2. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit auf dem ersten Platz und auf den Plätzen, welche die Qualifikation für die DSchnellEM bedeuten, finden Stichkämpfe statt. Sind zwei Teilnehmer punktgleich, werden zwei Blitzpartien mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug mit Farbwechsel gespielt, gegebenenfalls wird bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert. Sind mehr als zwei Teilnehmer punktgleich, wird ein einrundiges Turnier gespielt. Bei erneutem Gleichstand wird ebenfalls bis zur Entscheidung verlängert.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
Es wird mit einer Bedenkzeit von 20 Minuten und 5 Sekunden Zeitgutschrift pro Zug gespielt

8. Ausrichtung/Kosten
8.1. Der LSV vergibt die Ausrichtung der LSchnellEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden.

8.2. Der LSV übernimmt die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmer bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie Teilnehmergebühr.

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1. Austragungsmodus
1.1. Die Sen-LEM wird als offenes Turnier in 7 Runden in den Gruppen 50+ bzw. 65+ nach Schweizer System ausgetragen.

1.2. In den ersten drei Runden sollen vereinsinterne Ansetzungen vermieden werden.

1.3. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für den Fall von Stichkämpfen die Blitzschachregeln der FIDE.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder des LSV bzw. DSB, die mindestens 50 Jahre alt sind. Die Sen-LEM wird in zwei Altersgruppen ab 50 („50+“) und ab 65 („65+“) ausgetragen. Der Ausrichter kann in Abstimmung mit dem Referenten für Seniorenschach des LSV über eine Zusammenlegung beider Gruppen bei zu geringen Teilnehmerzahlen entscheiden. Für die Platzierung innerhalb der Sen-LEM wird zusätzlich der Begriff „Nestor“ eingeführt. Nestoren sind Spieler/innen, die mindestens 75 Jahre alt sind.
Maßgeblich für alle Altersgrenzen ist das Alter, das vor dem 1. Januar des der Austragung folgenden Kalenderjahres erreicht wird.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Gesamtleitung wird vom Landes-Seniorenbeauftragten wahrgenommen, der gegebenenfalls die Turnierleitung einem für diese Aufgabe qualifizierten Schiedsrichter überträgt.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß Punkt E 2.1 gebildet und befugt.

4 Titel/Auszeichnungen
Der Turniersieger erhält den Titel "Sieger der offenen Seniorenmeisterschaft von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Der/die bestplatzierte Teilnehmer/in aus dem Bereich des LSV erhält den Titel "Landesmeister/in der Senioren von Sachsen-Anhalt des Jahres ... in der Gruppe 50+ bzw. 65+ ". Die jeweils drei Erstplazierten  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ sowie die drei Erstplatzierten Frauen  in der Gruppe 50+ bzw. 65+ und die Nestoren erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation
Die Landesmeister und die Nächstplatzierten der Gruppe 50+ bzw. 65+ aus dem Bereich des LSV sind für die Landesauswahl Sachsen-Anhalts bei der Deutschen Senioren-Mannschaftsmeisterschaft der Landesverbände in den Gruppen 50+ bzw. 65+ (DSenMM-LV) qualifiziert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erzielte Punktzahl bestimmt.

6.2. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Wertpunkte nach Buchholz
b) die Wertung der Wertpunkte
c) die Zahl der Gewinnpartien
d) einen doppelrundigen Stichkampf im Blitzschach, der bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert wird.

6.3. Bei Punktgleichheit auf dem ersten Platz und auf den Plätzen, welche die Qualifikation für die DSenMM-LV bedeuten, finden Stichkämpfe statt. Sind zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, werden zwei Blitzpartien mit Farbwechsel gespielt, gegebenenfalls wird bis zur Entscheidung durch die erste Gewinnpartie verlängert. Sind mehr als zwei Teilnehmer punkt- und wertungsgleich, wird ein einrundiges Turnier gespielt. Bei erneutem Gleichstand wird ebenfalls bis zur Entscheidung verlängert.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
7.1. Gespielt wird mit der Fischer-Bedenkzeit, d. h. 90 Minuten für die ersten 40 Züge, danach 30 Minuten für alle noch verbleibende Züge. Jeder Spieler erhält pro Zug 30 Sekunden zu seiner Bedenkzeit hinzugefügt.

7.2. Die Startrangliste wird nach ELO erstellt. Es gilt die letzte durch den Deutschen Schachbund veröffentlichte ELO-Liste. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Partienotation bis zum letzten Zug vorzunehmen. Auf Antrag bis zum Turnierbeginn können Spieler/innen von der Notation befreit werden, wenn dies durch die Turnierleitung beschlossen wird. Die Notation erfolgt auf Durchschreibformularen, das Original ist Eigentum des Veranstalters.

8. Ausrichtung/Kosten
8.1. Der LSV vergibt die Ausrichtung der Sen-LEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden.

8.2. Der LSV übernimmt die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmer bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung und Teilnahme (einschließlich Übernachtung).

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1. Austragungsmodus

1.1. Austragungsform
Die LMM wird als "Landesliga Sachsen-Anhalt" in einem Rundenturnier mit in der Regel 8 Mannschaften an jeweils 4 Brettern ausgetragen. Bei vier oder weniger gemeldeten Mannschaften wird das Rundenturnier doppelrundig ausgetragen. Gegebenenfalls können auf ein Spieljahr befristet weitere Abweichungen festgelegt werden. Die Entscheidung darüber trifft der erweiterte Landes-Spielleiterausschuss.

1.2. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für die Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach.

1.3. Spielansetzung
Der Landes-Spielleiterausschuss legt die Spieltermine und die Spielpaarungen fest. Die in der Spielansetzung zuerst genannte Mannschaft hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

1.4. Spielverlegung
Ein Wettkampftermin kann auf Antrag einer Mannschaft nur verlegt werden, wenn - der neue Termin vor dem ursprünglich angesetzten Termin liegt, - der Gegner mit der Verlegung einverstanden ist, - der Spielleiter zustimmt. Terminverlegungen müssen spätestens drei Wochen vor dem neuen Termin beim Spielleiter schriftlich zur Genehmigung angemeldet werden. Eine Verlegung von Kämpfen der letzten Runde ist nicht möglich. Es können nur komplette Mannschaftskämpfe verlegt werden, das Vor- oder Nachspielen von Einzelpartien ist nicht möglich.

1.5. Spieltag/Spielbeginn
Die Punktspiele finden sonntags statt und beginnen um 9:00 Uhr. Die anreisende Mannschaft kann spätestens drei Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu einer Stunde verlegt wird, soweit dies verkehrstechnisch zu begründen ist.

2. Teilnahmeberechtigung
2.1. Die Landesliga setzt sich aus allen zur Teilnahme gemeldeten Mannschaften zusammen. Bei mehr als 8 gemeldeten Mannschaften können zwei Staffeln gebildet werden. Auf Antrag können auch Frauenmannschaften aus benachbarten Bundesländern in der Landesliga Sachsen Anhalt starten, wenn deren Einordnung kostenmäßig vertretbar ist. Die Entscheidung darüber trifft der Landes-Frauenwart in Abstimmung mit allen beteiligten Mannschaften.

2.2. Mannschaftsaufstellung
2.2.1. Die Mannschaftsmeldung erfolgt unter Angabe des Vereinsnamens und der aufgestellten Spielerinnen mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum sowie PKZ. Die Vereine melden vier Stamm- und bis zu sechzehn Ersatzspielerinnen in einer festgelegten Rangfolge. Diese Rangfolge kann im laufenden Spieljahr (einschließlich eventueller Relegationsspiele) nicht verändert werden. Unter den gemeldeten Spielerinnen dürfen bis zu fünf Gastspielerinnen sein, von denen pro Wettkampf jedoch nur zwei eingesetzt werden können. Dazu dürfen nur Vereine, die mit keiner eigenen Frauenmannschaft am Wettkampfbetrieb teilnehmen, eine Gastspielgenehmigung erteilen. Eine Gastspielgenehmigung ist nicht auf das Land Sachsen-Anhalt begrenzt. Die Gastspielerinnen aus anderen Bundesländern dürfen während der Zeit ihrer Gastspielgenehmigung nicht in der Frauenmannschaft des eigenen Vereins spielen.

2.2.2. Während der laufenden Spielserie können Spielerinnen nachgemeldet und in die Mannschaftsaufstellung ab Brett 5 (1. Ersatzspielerin) eingereiht werden. Ihr Einsatz kann erst nach Zustimmung des Landesfrauenwarts erfolgen, der alle Mannschaften über die Veränderungen informiert.

2.2.3. Fehlen Spielerinnen einer Mannschaft bei einem Wettkampf, so müssen Ersatzspielerinnen in der gemeldeten Rangfolge unter Aufrücken der Mannschaft unten angeschlossen werden. Das Offenlassen einzelner Bretter (d.h. kampfloser Verzicht auf Brettpunkte) ist nur unter Namensnennung der nicht anwesenden Spielerinnen auf dem Spielberichtsbogen zulässig. Die Aufstellung einer Spielerin am gleichen Tag in mehreren Mannschaften ist grundsätzlich unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung geht zu Lasten der rangniedrigeren (unterklassigen) Mannschaft.

2.2.4. Eine - im Nachhinein festgestellte - fehlerhafte Rangfolge in der Mannschaftsaufstellung für ein Punktspiel wird durch den Verlust aller Brettpunkte ab der ersten zu tief eingesetzten Spielerin und Zuerkennung dieser Punkte - als kampflose Gewinne - an die Gegnerinnen geahndet.

2.2.5. Der Einsatz nicht startberechtigter Spielerinnen wird geahndet durch - Verwarnung der Mannschaft durch den Landes-Frauenwart - Erhebung eines Bußgeldes von 12,50 Euro - Aberkennung der erreichten Brettpunkte dieser Spielerinnen (diese werden den jeweiligen Gegnerinnen - als kampflose Gewinnpunkte - zugesprochen). Hat der unberechtigte Einsatz zu einer fehlerhaften Aufstellung geführt, so tritt die in 2.2.4 festgelegte Regelung ein.

3. Turnierleiter/Schiedsrichter
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Durchführung der LMM obliegt dem Landesfrauenwart (Spielleiter).

3.3. Die gastgebende Mannschaft soll einen nicht am Wettkampf beteiligten Schiedsrichter geeigneter Qualifikation stellen, dessen Kosten sie zu tragen hat. Kann kein Schiedsrichter gestellt werden, übernehmen die beiden Mannschaftsleiterinnen dessen Aufgabe gemeinsam. Falls bei einem Streitfall keine Einigung zwischen ihnen zustande kommt, ist die Entscheidung der Mannschaftsleiterin der Gastmannschaft verbindlich.
Die unterschiedlichen Standpunkte zur Rechtslage des strittigen Vorfalls sind schriftlich festzuhalten und zusammen mit dem Spielbericht dem Spielleiter zur Entscheidung zuzuleiten.

3.4. Über jeden Mannschaftswettkampf ist ein Spielbericht (unter Verwendung vorgedruckter Formulare) anzufertigen. Auf dem Spielberichtsbogen müssen das Datum, die Art des Wettkampfes und die Mannschaftsaufstellungen mit dem Namen sowie der in der Mannschaftsmeldung erteilten Rangfolgenummer aller Spielerinnen ausgefüllt sein. Der Gastgeber steht in der linken Spalte. Der Spielbericht ist zusammen mit allen Partieformularen in Originalschrift zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Poststempel spätestens des nächsten Tages nach dem Wettkampf) an den Spielleiter einzusenden. Verantwortlich für die Einsendung ist der Schiedsrichter bzw. die Mannschaftsleiterin des Gastgebers. Werden diese Unterlagen zu spät oder unvollständig abgeschickt, wird durch den Spielleiter ein Reuegeld von 2,50 Euro von dem Verantwortlichen erhoben.

3.5. Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen, von denen mindestens zwei zum Wettkampf antreten müssen. Wird diese Anzahl unterschritten, so gilt die betreffende Mannschaft als nicht angetreten. Tritt eine Mannschaft schuldhaft nicht an, wird der Wettkampf für sie mit 0:2 Mannschafts- und 0:4 Brettpunkten als verloren, für den Gegner mit dem umgekehrten Ergebnis als gewonnen gewertet. Die nichtangetretene Mannschaft hat ein Bußgeld von 50 Euro zu zahlen und außerdem die Kosten für den Schiedsrichter sowie eventuelle Fahrtkosten des Gegners zu tragen.

3.6. Auf Verlangen des Schiedsrichters haben sich Spielerinnen vor dem Wettkampf auszuweisen, sofern an ihrer Identität Zweifel bestehen.

4. Titel/Auszeichnungen
Der Sieger der Landesliga erhält den Titel "Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres ....". Die drei Erstplazierten erhalten Urkunden des LSV.

5. Qualifikation/Ab- und Aufstiegsregelung
Der Sieger der Landesliga erhält die Berechtigung zur Teilnahme an den Aufstiegsspielen zur Regionalliga.
Mangels Untersetzung der Landesliga entfällt eine Ab- und Aufstiegsregelung. Eventuelle Absteiger aus höheren Spielebenen werden eingegliedert.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge
6.1. Die Platzierung wird durch die erreichten Mannschaftspunkte bestimmt. Die Mannschaft, die in einem Punktspiel mehr Brettpunkte als ihr Gegner erzielt, erhält zwei Mannschaftspunkte, die Mannschaft mit weniger Brettpunkten erhält keinen Mannschaftspunkt. Bei unentschiedenem Ausgang des Wettkampfs erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

6.2. Bei Gleichheit der Summe der Mannschaftspunkte wird über die Rangfolge entschieden durch

a) die Summe der erzielten Brettpunkte
b) das Ergebnis des Wettkampfs gegeneinander.

6.3. Besteht im Kampf um den Landesmeistertitel Gleichstand in den Mannschafts- und Brettpunkten, werden Stichkämpfe durchgeführt. Der Austragungsort sowie die Farbverteilung werden vom Spielleiter nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Unentschieden ausgehende Stichkämpfe werden durch die reziproke Brettwertung ("Berliner Wertung") entschieden. Ergibt sich auch danach Gleichstand, so wird unmittelbar anschließend - bei gleicher Mannschaftsaufstellung und Farbwechsel -ein Stichkampf im Blitzschach mit der Fischer- Bedenkzeit von 3 Minuten zuzüglich 2 Sekunden je Zug ausgetragen. Dieser wird notfalls unter Farbwechsel bis zur Entscheidung wiederholt.

6.4. Bei Austragung der LMM in zwei Staffeln werden die Endplatzierungen durch entsprechende Stichkämpfe zwischen den jeweils auf dem gleichen Staffelrang platzierten Mannschaften entschieden.

7. Bedenkzeit/Spieldauer
Die Bedenkzeit je Spielerin beträgt zwei Stunden für 40 Züge, danach müssen die restlichen Züge bis zum Partieende innerhalb von jeweils weiteren 30 Minuten pro Spielerin ausgeführt werden. Daraus ergibt sich eine Höchstspieldauer von fünf Stunden pro Partie.

8. Kosten/Ausrichtung
8.1. Alle für die Mannschaften anfallenden Kosten (Teilnahmegebühr, Fahrtkosten, Schiedsrichtergebühren, Bußgelder) werden von ihren Vereinen getragen.

8.2. Der gastgebende Verein als Ausrichter seiner Heimspiele ist verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen über die Qualität des Spiellokals sowie des Spielmaterials gemäß Punkt D-3 der LTO.

8.3. Spielmaterial, Schreibformulare und speziell Schachuhren sollen in ausreichender Menge - auch für eventuell notwendig werdenden Ersatz - zur Verfügung gestellt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfs zu gewährleisten. Diesbezügliche Mängel gehen zu Lasten des Ausrichters.

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1. Austragungsmodus
1.1. Die Frauen-LEM wird in einer separaten Ausschreibung geregelt und kann in eine der offenen Bezirkseinzelmeisterschaften (BEM) integriert werden.

1.2. Es gelten die FIDE-Regeln für Normalschach und für die Beendigung von Turnierpartien durch Schnellschach.

2. Teilnahmeberechtigung
Grundsätzlich spielberechtigt sind altersunabhängig alle weiblichen ordentlichen Mitglieder des LSV.

3. Turnierleitung/Schiedsgericht
3.1. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Abschnitts E der LTO.

3.2. Die Turnierleitung wird einem dafür qualifizierten Turnierleiter oder dem der integrierenden BEM durch den Spielleiterausschuss übertragen, der gegebenenfalls durch einen qualifizierten, vom Spielleiterausschuss bestimmten Schiedsrichter unterstützt wird.

3.3. Das Schiedsgericht wird gemäß Punkt E 2.1 gebildet und befugt.

4. Titel/Auszeichnungen
Die beste Spielerin aus Sachsen-Anhalt erhält den Titel "Landesmeisterin von Sachsen-Anhalt des Jahres XXXX". Die drei Erstplatzierten erhalten Urkunden und Pokale des LSV.

5. Qualifikation
In den Jahren mit ungerader Endziffer qualifiziert sich die Landesmeisterin für die Teilnahme an der Deutschen Frauen-Einzelmeisterschaft . In den Jahren mit gerader Endziffer wird die Landesmeisterin für die Teilnahme an der Offenen Deutschen Frauen-Einzelmeisterschaft gemeldet und vom LSV bezuschusst.

6. Wertungssystem/Ermittlung der Rangfolge

Bei Punktgleichheit entscheidet über die Rangfolge:

im Rundenturnier: im Schweizer-System-Turnier:
1. Sonneborn-Berger-Wertung 1. Buchholzwertung mit einer Streichwertung
2. Anzahl Siegpartien 2. Buchholzsumme mit einer Streichwertung
3. Spiel gegeneinander 3. Anzahl Siegpartien
4. Doppelrundiger Blitzentscheid (nur um Platz 1) 4. Spiel gegeneinander
5a. höherer DWZ-Duchschnitt Gegner (nur um
Platz 1) bei mehr als zwei Wertungsgleichen)
5.Anzahl Schwarzpartien
5b. Entscheidungsblitzpartie (Armageddon) mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht (nur um Platz 1) 6. Anzahl Schwarzsiege
  7. Doppelrundiger Blitzentscheid (nur um Platz 1)
  8a. höherer DWZ-Durchschnitt Gegner (nur um Platz 1) (bei mehr als zwei Wertungsgleichen)
  8b. Entscheidungsblitzpartie (Armageddon) mit Bedenkzeit Weiß 6 Minuten, Schwarz 5 Minuten und weißer Siegpflicht (nur um Platz 1)

7. Bedenkzeit/Spieldauer
7.1. Die Bedenkzeit je Spielerin wird in der separaten Ausschreibung geregelt.

8. Ausrichtung/Kosten
Der LSV vergibt die Ausrichtung der LEM nach vorliegenden Bewerbungen um die Durchführung des Turniers. (Stichtag. 31.10.).Dabei sollen die für den LSV (und die Teilnehmer) anfallenden Kosten möglichst gering gehalten werden. Gibt es keinen Bewerber, wird die Frauen-LEM in eine offene BEM integriert.
Der LSV übernimmt bei Bedarf die Kosten für Turnierorganisation, Schiedsrichter und Spiellokal. Die Teilnehmerinnen bzw. deren Vereine tragen die Kosten für An- und Abreise, Verpflegung sowie Teilnehmergebühr.

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