Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, welche Möglichkeiten einer finanziellen Förderung von Vereinen bzw. Trainern in Sachsen-Anhalt bestehen.

Der LSV verfügt leider nicht über die finanziellen Mittel alle Vereine zu unterstützen. Somit muss sich die Förderung auf den Nachwuchsleistungssport und unsere Teilnehmer bei Deutschen Meisterschaften beschränken. Hier zahlt der LSV u. a. Reisekostenzuschüsse an die Teilnehmer bei Deutschen Meisterschaften, Norddeutschen Vereinsmeisterschaften und Deutschen Vereinsmeisterschaften. Weitere Auskünfte dazu sind in der Geschäftsstelle zu erhalten.

Jeder Verein wird im Rahmen der Pauschalförderung durch das Ministerium für Soziales gefördert. Die Beantragung der Mittel erfolgt über den zuständigen Kreis- bzw. Stadtsportbund. Auf der Seite des LandesSportBundes steht ein Vereinsrechner zur Verfügung, mit dem die Pauschalförderung berechnet werden kann. U. a. werden tätige, lizensierte Übungsleiter mit 60 Euro bezuschusst. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Kreis- bzw. Stadtsportbund.

Im Rahmen des Programmes Sport in Schule und Verein fördert das Landesverwaltungsamt Übungsleiter, die eine AG an einer Schule leiten mit 7 Euro pro Zeitstunde bzw. 10 Euro pro Schuldoppelstunde. Der Antrag auf Einrichtung einer geförderten Schul-AG muss durch die Schule beim Landesverwaltungsamt bis zum 30.04. eines Jahres für das folgende Schuljahr gestellt werden. Für eine Förderung wird eine gültige Trainerlizenz benötigt. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

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